Stasi 2.0: Du kannst dich nicht mehr verstecken (Gesellschaft)
» Letztlich wird [das Verfassungsgericht] die Frage beantworten müssen,
» welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit
» im Digitalzeitalter hat.“
„Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.“
[Artikel auf SPON]
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Ad astra per aspera
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, 22.02.2010, 22:16
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